Daran vermögen mangels Relevanz (vgl. Urteile des Bundesgerichts 8C_806/2021 vom 5. Juli 2022 E. 5.2.3, 8C_672/2020 vom 15. April 2021 E. 4.3, 8C_794/2017 vom 27. März 2018 E. 4.2.2 und 9C_283/2017 vom 29. August 2017 E. 4.1.2) auch die eigenen laienhaften medizinischen Ausführungen des Beschwerdeführers nichts zu ändern. Ähnliches gilt für die vom Beschwerdeführer geltend gemacht Einschränkung der Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit, welche dieser im Wesentlichen mit den fraglichen Kniebeschwerden begründet. In den weiteren medizinischen Akten - 11 -