5.2.3. Der Beschwerdeführer bringt weiter vor, entgegen der Stellungnahme von Dr. med. F._____ vom 14. September 2022 seien auch seine Kniebeschwerden auf das Ereignis vom 2. März 2016 zurückzuführen. Es finden sich in den weiteren medizinischen Akten jedoch keine fachärztlichen Berichte, welche – entgegen der Einschätzung von Dr. med. F._____ in dessen Stellungnahme vom 14. September 2022 – einen ursächlichen Zusammenhang zwischen den vom Beschwerdeführer beklagten Kniebeschwerden und dem Ereignis vom 2. März 2016 postulieren würden. Im Gegenteil werden in den Akten im Wesentlichen degenerative Befunde an den Knien beschrieben (vgl. bspw. den Bericht des Kantonsspitals H.___