Vielmehr bestehe seit 2019 ein unveränderter Zustand. Im orthopädisch-chirurgischen Gutachten vom 6. Juni 2022 sei eine gute Beweglichkeit der rechten Schulter dokumentiert. Es sei daher – "auch unter Berücksichtigung der sonstigen […] versicherten Ereignisse" – ab sofort von einer vollen Arbeitsfähigkeit in einer angepassten wechselbelastenden leichten bis mittelschweren und etwa zur Hälfte sitzend auszuübenden Tätigkeit auszugehen, wobei Tätigkeiten in unebenem Gelände, kniende oder kauernden Tätigkeiten sowie Tätigkeiten auf Leitern oder Gerüsten zu vermeiden seien. Aufgrund der Befunde an der rechten Schulter seien ferner Tätigkeiten über Schulterniveau, Tätigkeiten mit kör-