2. 2.1. Gegen diesen Entscheid erhob der Beschwerdeführer am 2. Juni 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: " 1. Es sei der Einspracheentscheid der Beschwerdegegnerin vom 09.05.2023 aufzuheben und die Beschwerdegegnerin zu verpflichten, dem Beschwerdeführer die ihm zustehenden Versicherungsleistungen (insb. Heilkostenund Taggeldleistungen) weiterhin resp. über den 03.06.2022 hinaus zu erbringen.