1.2. In der Folge tätigte die Beschwerdegegnerin weitere sachverhaltliche Abklärungen. Insbesondere liess sie den Beschwerdeführer durch Dr. med. C._____, Facharzt für Chirurgie sowie für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, und pract. med. D._____, Klinik E._____, orthopädisch-chirurgisch begutachten. Gestützt auf das am 6. Juni 2022 erstattete Gutachten und nach Rücksprache mit ihrem internen kreisärztlichen Dienst hielt die Beschwerdegegnerin mit Schreiben vom 27. September 2022 am Fallabschluss mit Einstellung der vorübergehenden Leistungen per 30. Juni 2020 fest.