6.2. Die Beschwerdegegnerin ging in der angefochtenen Verfügung für das Jahr 2020 von einem Valideneinkommen von Fr. 71'388.00 aus. Dies ermittelte sie gestützt auf den Durchschnittswert der gemäss Auszug aus dem individuellen Konto (IK) der Beschwerdeführerin in den Jahren 2014 bis 2018 erzielten Einkommen (VB 9 S. 4) und berücksichtigte dabei die Lohnentwicklung bis 2020. Das Invalideneinkommen setzte sie gestützt auf die Tabelle TA1 der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) des Bundesamtes für Statistik (BfS), Total, Kompetenzniveau 1, unter Berücksichtigung der betriebsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit, auf Fr. 53'840.00 fest.