, vom 8. Dezember 2020 (VB 66 S. 4) hin, gemäss welchem sich elektroneurografisch normale Neurographien der rechten oberen Extremität ohne Hinweis auf eine Neuropathie, Radikulopathie oder Plexopathie ergeben hätten (VB 46.9 S. 2). In psychiatrischer Hinsicht ist sodann einzig ein Bericht von Dr. med. H._____, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, vom 23. August 2021, aktenkundig, gemäss welchem die Beschwerdeführerin bisher lediglich zwei Termine wahrgenommen habe, weitere Konsultationen indes nicht stattgefunden hätten, und sie über die gegenwärtige Behandlung deshalb keine Angaben machen könne (VB 49.1 S. 1). Entsprechend wies med.