Allenfalls sei eine Stuhlanpassung zu empfehlen. Vermieden werden sollten sodann das Besteigen von Leitern und Gerüsten, das häufige Heben und Tragen von Lasten ohne Hilfsmittel, sowie Tätigkeiten unter Vibrationen, repetitive Rotationsbewegungen des Oberkörpers, das längere Verharren in vornüber geneigter Haltung sowie asymmetrische Lasteinwirkungen. In einer solchen Tätigkeit sei die Arbeitsfähigkeit nicht wesentlich eingeschränkt, weshalb ein vollschichtiges Pensum zumutbar sei (VB 75 S. 3 ff.). -5-