Mit Vorbescheid vom 28. Oktober 2022 stellte sie der Beschwerdeführerin sodann die Abweisung des Rentenbegehrens in Aussicht. Nachdem die Beschwerdeführerin dagegen Einwand erhoben hatte, konsultierte die Beschwerdegegnerin erneut ihren RAD und entschied daraufhin mit Verfügung vom 28. April 2023 dem Vorbescheid entsprechend. 2. 2.1. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 2. Juni 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: " 1. Es sei die Verfügung vom 28. April 2023 aufzuheben. 2 2.1 Es sei die Beschwerdeführerin zu berenten.