1. Die 1965 geborene Beschwerdeführerin war zuletzt selbstständig an einem Imbissstand tätig. Am 8. April 2020 meldete sie sich bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Im Rahmen der daraufhin erfolgten Abklärungen nahm die Beschwerdegegnerin unter anderem Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Mit Vorbescheid vom 28. Oktober 2022 stellte sie der Beschwerdeführerin sodann die Abweisung des Rentenbegehrens in Aussicht.