Zudem beziehe sich das vom Gutachter Dr. med. E._____ erhobene Rating zur Leistungsbeurteilung (Mini-ICF-APP) nicht auf den beruflichen Kontext und werde bei der abschliessenden Arbeitsfähigkeitsbeurteilung nicht berücksichtigt (VB 268/5 f.). Dazu führte der psychiatrische Gutachter Dr. med. E._____ aus, die Belastbarkeit der Beschwerdeführerin sei längerfristig und gemittelt über den Verlauf nach den versicherungsmedizinischen Kriterien zu beurteilen. - 12 -