Befund nach AMDP. Dieser Psychostatus enthalte leider auch viele subjektive Elemente. Die subjektiven Angaben würden nicht genau begründet werden und nirgendwo werde im vorgelegten psychopathologischen Befund aber der objektive Befund festgehalten. Im Gutachten seien noch weitere versicherungsmedizinische Kriterien zur Beurteilung einbezogen worden als von Dr. med. C._____. Dabei sei vor allem auch die Konsistenzprüfung wichtig.