Das Aktivitäten-Niveau im beruflichen und privaten Bereich weiche auseinander. Die Beschwerdeführerin sei – mit Ausnahme der Hilfe durch die Spitex – in ihrer Lebensführung selbstständig. Insbesondere könne sie kochen, auch für sich und den Freund, sie gehe selber einkaufen und bemühe sich um gesunde Ernährung. Sie führe mit Hilfe der Spitex den Haushalt, benutze öffentliche Verkehrsmittel problemlos und begleite ihren Freund an Darts-Turniere. Dies weise auf die erhaltenen psychischen Funktionen hin, was wiederum gegen eine anhaltende höhergradige Arbeitsunfähigkeit spreche. Eine anhaltende psychiatrische Arbeitsunfähigkeit könne nicht bestätigt werden.