Die bestehenden akzentuierten Persönlichkeitszüge seien gekennzeichnet durch wechselnde Verstimmungen mit etwas verminderter Frustrationstoleranz und nicht durch die weiteren Merkmale einer eigentlich emotional instabilen (Borderline-Typ) Persönlichkeitsstörung. Zum anderen weise die Lebenskapazität, also die der Beschwerdeführerin möglichen täglichen Aktivitäten, die sich bei genauer Exploration zeigten und auch im Mini-ICF- APP abbilden liessen, auf doch erhaltene psychische Funktionen hin, was gegen eine anhaltende höhergradige Arbeitsunfähigkeit spreche (VB 264.6/22). Das Aktivitäten-Niveau im beruflichen und privaten Bereich weiche auseinander.