_ zudem aus, die von den Gutachtern als mittelschwer eingestufte depressive Erkrankung sei als schwer einzustufen. Die depressive Erkrankung sei im Alltag der Beschwerdeführerin derart einschränkend, dass sie nicht in der Lage sei, sich beruflich zu integrieren, den Alltag zu strukturieren sowie den Haushalt eigenständig zu regeln, weshalb sie auf die Unterstützung der Spitex angewiesen sei. Auch ziehe sie sich stark zurück und stehe nur selten in Kontakt mit anderen Menschen (VB 268/3 ff., 283/4).