Die Beschwerdeführerin habe während der gutachterlichen Untersuchung eine gefühlsentkoppelte, faktenbasierte Berichterstattung abgegeben, was bei Betroffenen mit PTBS typisch sei. Die Vermeidung über das Erlebte zu sprechen, bei gleichzeitigem Hyperarousal (Beschwerdeführerin habe mit dem Tüchlein einen wichtigen Skill verwendet, um die Anspannung während der Begutachtung im Rahmen zu halten) und die seit Jahren durchgehend vorhandene Intrusionen des Erlebten mit wiederholten dissoziativen Bewusstseinsentgleisungen (Wiedererleben) seien typische Anzeichen einer PTBS und dürften in einer Begutachtung daher nicht vernachlässigt werden.