In einem weiteren Bericht würden sich wiederum Angaben von der Mutter finden, wonach die Beschwerdeführerin seit ihrer Kindheit unter entsprechenden Einschränkungen gelitten habe (Vergesslichkeit, Probleme in der Planung, Fehler bei gleichbleibenden und festgelegten Abläufen, Konzentrationsschwierigkeiten, Ablenkbarkeit und Mühe beim Durchhalten). Insgesamt deuteten die zur Verfügung stehenden Informationen darauf hin, dass bei der Beschwerdeführerin eine Aufmerk- samkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung vom vorwiegend unaufmerksamen Typus bzw. eine Aufmerksamkeitsstörung ohne Hyperaktivität gemäss der ICD-10-Kategorie F90.8 vorhanden sei (VB 264.5/17).