Für eine ADS-Symptomatik würden auch die Angaben aus den Schulberichten sprechen, wonach die Beschwerdeführerin Mühe mit der Ordnung gehabt hätte, sich leicht habe ablenken lassen und Schwierigkeiten beim Zuhören und Konzentrieren gehabt hätte. In einem weiteren Bericht würden sich wiederum Angaben von der Mutter finden, wonach die Beschwerdeführerin seit ihrer Kindheit unter entsprechenden Einschränkungen gelitten habe (Vergesslichkeit, Probleme in der Planung, Fehler bei gleichbleibenden und festgelegten Abläufen, Konzentrationsschwierigkeiten, Ablenkbarkeit und Mühe beim Durchhalten).