5.3.2. Dr. med. C._____ führte in ihrer weiteren Stellungnahme vom 14. Januar 2023 aus, der neuropsychologische Gutachter lic. phil. D._____ habe die mittelschwere Störung im Rahmen der Aufmerksamkeit der Beschwerdeführerin nicht codiert. Hyperaktivität werde häufig durch andere dysfunktionale Verhaltensweisen kopiert. Bei der Beschwerdeführerin sei dies seit langer Zeit über die Essstörung erfolgt, welche zurzeit durch Medikation behandelt werde.