Die Diagnose einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) könne er aufgrund seiner durchgeführten Untersuchungen nicht bestätigen. Zwar würden bei der Beschwerdeführerin posttraumatische Symptome mit traumatischen Erinnerungen an erlebte Traumatisierungen wie auch einen sexuellen Übergriff bestehen, dennoch liege keine PTBS vor. Dazu müssten gemäss ICD-10 sich die Erinnerungen an das Trauma in den Gedanken und Tagträumen aufdrängen. Zudem müsste ein Vermeidungsverhalten mit emotionaler Abgestumpftheit oder Phasen von Erregtheit bei einer Konfrontation mit dem Trauma erkennbar sein. Dies sei bei der Beschwerdeführerin nicht ausgeprägt, sie habe während dem Untersuchungsgespräch