5.2. 5.2.1. Der neuropsychologische Gutachter lic. phil. D._____, Fachpsychologe für Neuropsychologie FSP, hielt in seinem Gutachten vom 13. Dezember 2021 fest, dass sich bei der neuropsychologischen Untersuchung eine grosse Bandbreite an kognitiven Teilleistungen gezeigt hätten, welche von sehr deutlich vermindert bis zu überdurchschnittlich gereicht hätten. Die Beschwerdeführerin leide an einer Lese- und Rechtschreibstörung / Legasthenie (ICD-10 F81.0), was in Übereinstimmung mit den schon während der Schulzeit beobachteten Beschwerden stehe (VB 264.5 /15 f.).