2. 2.1. Gegen die Verfügungen vom 25. April sowie 23. Mai 2023 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 2. Juni 2023 Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: " 1. Es seien die Verfügungen der Beschwerdegegnerin vom 25. April 2023 und vom 23. Mai 2023 aufzuheben und es sei die Beschwerdegegnerin -3- zu verpflichten, die Beschwerdeführerin ab dem 1. Juli 2019 eine ganze Invalidenrente zu leisten.