Nachdem die Beschwerdeführerin dagegen mehrmals Einwände erhoben und dazu weitere medizinische Berichte eingereicht hatte, stellte die Beschwerdegegnerin der medaffairs AG auf Empfehlung des RAD Ergänzungsfragen, welche diese mit Stellungnahmen vom 8. März und 21. Juli 2022 beantwortete. Unter Berücksichtigung des erneut eingereichten medizinischen Berichts der Beschwerdeführerin sowie der nochmals erfolgten Rücksprache mit dem RAD entschied die Beschwerdegegnerin mit Verfügungen vom 25. April sowie 23. Mai 2023 wie vorbeschieden.