1.2. Im Rahmen der Rentenprüfung hielt die Beschwerdeführerin Rücksprache mit dem RAD und veranlasste auf dessen Empfehlung eine polydisziplinäre Begutachtung durch die medaffairs AG, Basel (Gutachten vom 13. Dezember 2021). Mit Vorbescheid vom 10. Januar 2022 stellte ihr die Beschwerdegegnerin rückwirkend ab dem 1. Juli 2019 eine Viertelsrente in Aussicht. Nachdem die Beschwerdeführerin dagegen mehrmals Einwände erhoben und dazu weitere medizinische Berichte eingereicht hatte, stellte die Beschwerdegegnerin der medaffairs AG auf Empfehlung des RAD Ergänzungsfragen, welche diese mit Stellungnahmen vom 8. März und 21. Juli 2022 beantwortete.