1. 1.1. Der 1992 geborenen Beschwerdeführerin wurden im Zusammenhang mit ihrem Geburtsgebrechen Nr. 390 (angeborene infantile Zerebralparese) von der Beschwerdegegnerin Kostengutsprachen für medizinische Massnahmen, für Sonderschulmassnahmen sowie für die Berufsberatung geleistet. Am 21. September 2010 meldete sich die Beschwerdeführerin bei der Beschwerdegegnerin zum Leistungsbezug (Massnahmen für die berufliche Eingliederung) für Erwachsene an, worauf die Beschwerdegegnerin Kostengutsprache für eine erstmalige berufliche Eingliederung bei der B._____ Bildungsstätte leistete. Nach erfolgreicher Absolvierung der Ausbildung zur Fachfrau Hauswirtschaft