VB 16 S. 2 f. [Dossier C. GmbH]) oder zumindest keine Arbeitnehmenden mehr zu beschäftigen (seit 2019: VB 105 [Dossier B. GmbH]; seit 1. Januar 2019: VB 125 [Dossier E. GmbH]; seit Dezember 2018: VB 16 S. 2 f. [Dossier C. GmbH]). Trotzdem sind nach diesen Zeitpunkten jeweils hohe Bargeldbeträge von der Beschwerdeführerin an diese Gesellschaften geflossen. Diese Rechtsgestaltung erscheint den wirtschaftlichen Gegebenheiten völlig unangemessen. Dies zeigt auch die Tatsache, dass sowohl bei der B. GmbH als auch bei der F. GmbH und der E. GmbH die jeweiligen Zusammenarbeitsvereinbarungen und ein Teil der - 13 -