Es sind somit noch bis Ende März 2019 hohe Bargeldbeträge an die C. GmbH geflossen. Zu erwähnen ist zudem, dass die C. GmbH die "Vermarktung von Fertighäusern, insbesondere im Minergie- und Minergie-P-Standard, den Kauf und Verkauf sowie die Vermittlung und Verwaltung von Liegenschaften und Grundstücken im In- und Ausland, die Übernahme von Beratungsfunktionen aller Art, die Vermarktung und Betreuung von Franchisesystemen […]" bezweckte (www.zefix.ch). Dabei handelt es sich jedoch nicht um Akkordarbeit. Auch entsprechen die teilweise in den Bargeldquittungen in Rechnung gestellten Arbeiten (vgl. VB 109 S. 37, "Abbruch arbeiten pauschal") nicht dem Zweck der C. GmbH.