3.3.2. Bei der E. GmbH ist H. seit dem tt. Februar 2018 zeichnungsberechtigt (Handelsregisterauszug in VB 129 [Dossier E. GmbH]) und hat die massgeblichen Dokumente zwischen Dezember 2017 und September 2018 (Zusammenarbeitsvereinbarung vom 4. Dezember 2017 in VB 109 S. 52; Bargeldbelege von Januar bis September 2018 in VB 109 S. 4 ff.) unterschrieben. Auch hier wurden somit die Zusammenarbeitsvereinbarung und ein Teil der Bargeldbelege nicht vom gemäss Handelsregister einzigen Zeichnungsberechtigten unterzeichnet. Auch die E. GmbH ist überwiegend wahrscheinlich seit 2017 nicht mehr aktiv.