3.3. Aus den Akten ergibt sich insbesondere Folgendes: 3.3.1. H. wurde am tt. Februar 2017 als (einziger) Zeichnungsberechtigter mit Einzelunterschrift der F. GmbH im Handelsregister eingetragen (www.zefix.ch). Die massgeblichen Dokumente hat er zwischen Dezember 2016 und Dezember 2017 (Zusammenarbeitsvereinbarung vom 8. Dezember 2016 in VB 109 S. 56 f.; Bargeldbelege von Januar bis Dezember 2017 in VB 102 S. 5-29) unterzeichnet. Die Zusammenarbeitsvereinbarung und ein Teil der Bargeldbelege wurden somit nicht vom gemäss Handelsregister einzigen Zeichnungsberechtigten unterschrieben.