2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 1. Mai 2023 wurde die Beschwerdegegnerin aufgefordert, innert Frist von zehn Tagen verschiedene konkret bezeichnete Dokumente sowie alle Dokumente, die Aufschluss über eine allfällige Selbstständigkeit der Subunternehmer und deren Akti- -3- vität und Auftritt als gleichgeordnete Geschäftspartner geben, einzureichen. Dem kam die Beschwerdegegnerin mit Eingabe vom 15. Mai 2023 nach. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: