Am 16. August 2022 wurde eine ordentliche Revision für die Revisionsperiode vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2020 durchgeführt. Es wurde dabei festgehalten, hinsichtlich der von der Beschwerdeführerin getätigten Barzahlungen an fünf Gesellschaften in der Höhe von insgesamt Fr. 1'040'980.00 sei davon auszugehen, dass die in den jeweiligen Gesellschaften beschäftigten Personen in arbeits-organisatorischer Hinsicht bei der Beschwerdeführerin eingegliedert gewesen seien und es sich daher um Zahlungen an unselbstständige Arbeitnehmer der Beschwerdeführerin gehandelt habe.