6.5. Zur Beurteilung von Dr. med. F._____ bleibt festzuhalten, dass dieser zur von ihm diagnostizierten chronifizierten Depression ausführte, psychosoziale Umstände, wie die angespannte finanzielle Situation, die Sozialhilfeabhängigkeit und die drohende Ausweisung, hätten die bestehende Depression chronifiziert und erschwert (VB 200).