In der Stellungnahme vom 11. April 2023 führte Dr. med. D._____ diesbezüglich aus, die geschilderten Aktivitäten des – über eine sehr gute Beziehung zu seinen Familienmitgliedern verfügenden – Beschwerdeführers (Schauen von Fussballspielen am Fernseher mit Freunden, Autofahrten, regelmässige Spaziergänge, regelmässige kleinere Einkäufe) seien nicht mit einer mittelgradigen oder schweren depressiven Episode vereinbar. Die beklagten leichten depressiven Verstimmungen würden nicht die Diagnose einer depressiven Störung begründen, sondern seien im Rahmen der Schmerzstörung einzuordnen.