ein Dolmetscher eingesetzt worden war). Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass der behandelnde Arzt Dr. med. F._____ ausführte, eine einstündige psychiatrische Untersuchung im Beisein eines Dolmetschers sei sehr wenig, um etwas über die Psychopathologie und psychiatrische Vorgeschichte des Patienten zu erfahren (VB 200 S. 2 f.). Die Dauer der Untersuchung von einer Stunde vermag somit per se weder den Anschein der Befangenheit des Gutachters noch konkrete Indizien gegen die Zuverlässigkeit des Gutachtens zu schaffen. Der für eine psychiatrische Untersuchung zu betreibende zeitliche Aufwand hängt stets von der Fragestellung und der zu beurteilenden Psychopathologie ab.