6.2. Hinsichtlich des Vorbringens des Beschwerdeführers, wonach der Umstand, dass die unter Beizug eines Dolmetschers durchgeführte psychiatrische Untersuchung lediglich eine Stunde gedauert habe, auf eine Befangenheit des Gutachters hindeute (Beschwerde S. 4 f.), ist zu erwähnen, dass das Bundesgericht die Dauer der Untersuchung für den Aussagegehalt einer medizinischen Beurteilung nicht als entscheidend wertet (vgl. Urteil des Bundesgerichts 8C_715/2022 vom 8. März 2023 E. 5.1 und 5.3.2, wobei es im konkreten Fall um ein psychiatrisches Explorationsgespräch ging, welches eine Stunde und 25 Minuten gedauert hatte und wobei ebenfalls