Bei der Angst betreffend die drohende Ausweisung würde es sich um eine nachvollziehbare, jedoch keine pathologische Angst, die eine psychiatrische Diagnose begründete, handeln. Diese Angst hätte nichts Krankhaftes an sich, sondern sei eine normale psychologische Reaktion. Zudem seien die geschilderten Aktivitäten des Beschwerdeführers (Schauen von Fussballspielen mit Freunden, Autofahrten, regelmässige Spaziergänge, regelmässige kleinere Einkäufe) nicht mit einer mittelgradigen oder schweren depressiven Episode vereinbar.