Die Untersuchung habe sich, nachdem der Beschwerdeführer zu Beginn "etwas abwesend" gewesen sei, problemlos gestaltet. Das Gespräch sei flüssig verlaufen und es hätten die aktuellen Lebensumstände, die Lebensgeschichte und das Erleben des Beschwerdeführers ohne Weiteres besprochen werden können. Dieser sei gelegentlich leichtgradig depressiv gewesen und würde aufgrund seiner finanziellen Situation gelegentlich unter Suizidgedanken leiden. Konkrete Suizidphantasien und Suizidimpulse seien aber verneint worden. Bei der Angst betreffend die drohende Ausweisung würde es sich um eine nachvollziehbare, jedoch