4. Im Rahmen des Vorbescheidverfahrens reichte der Beschwerdeführer eine Stellungnahme seines behandelnden Psychiaters Dr. med. F._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, vom 24. Januar 2023 (VB 200) zum Gutachten vom 23. September 2022 ein. Darin äusserte dieser Kritik am psychiatrischen Teilgutachten und attestierte dem Beschwerdeführer aufgrund einer chronifizierten Depression eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit. Die Beschwerdegegnerin legte dieses Schreiben dem RAD-Psychiater Dr. med. E._____ vor. Dieser empfahl, die Gutachter zum Schreiben von Dr. med. F.___