2. 2.1. Am 1. Juni 2023 erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde gegen die Verfügung vom 28. April 2023 und stellte folgende Rechtsbegehren: " 1. In Gutheissung der Beschwerde sei die Verfügung der IV-Stelle Aargau vom 28. April 2023 aufzuheben und es seien die gesetzlichen Leistungen zuzusprechen. 2. Eventualiter sei die Verfügung der IV-Stelle Aargau vom 28. April 2023 aufzuheben und zur Abklärung des rechtserheblichen Sachverhalts an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen.