_, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin sowie für Rheumatologie, und Dr. med. D._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, bidisziplinär begutachten (Gutachten vom 23. September 2022). Im Rahmen des Vorbescheidverfahrens holte die Beschwerdegegnerin eine Stellungnahme der Gutachter und daraufhin eine solche ihres -3- RAD-Arztes Dr. med. E._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, ein. Das Rentenbegehren des Beschwerdeführers wies sie in der Folge mit Verfügung vom 28. April 2023 ab.