1. 1.1. Der 1963 geborene Beschwerdeführer meldete sich im November 2002 unter Hinweis auf Bein- und Rückenschmerzen sowie Sehprobleme mit dem rechten Auge bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (Umschulung auf eine neue Tätigkeit, Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Mit Verfügung vom 29. September 2005 wies die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren des Beschwerdeführers ab; auf dessen dagegen erhobene Einsprache trat sie am 8. November 2005 nicht ein.