Er stellte fest, dass dieses Aktivitätenniveau mit der ärztlich bescheinigten 100%igen und nun 50%igen Arbeitsunfähigkeit nicht vereinbar sei. Im Vorgutachten habe keine psychiatrische Diagnose mit Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit gestellt werden können. Entsprechend sei von einer vollen Arbeits- und Leistungsfähigkeit ausgegangen worden. Heute bestünden aber doch eine leichte bis mittelgradige depressive Episode bei einer rezidivierenden depressiven Störung und akzentuierte Persönlichkeitszüge, die sich zwar nicht einschränkend auf die Arbeitsfähigkeit auswirken würden, aber mit der depressiven Störung im Sinne einer Chronifizierung negativ interagieren würden.