Das Gedächtnis sei ebenfalls schwer beeinträchtigt, so dass sie immer wieder Black-Outs bekomme. Im Hinblick auf die seit Jahren bestehenden depressiven Zustände, das Alter der Beschwerdeführerin und die seit Jahren bestehende therapieresistente Depression sei von einer ungünstigen Prognose auszugehen. Es bestehe seit Beginn der Behandlung im Jahr 2014 bis auf Weiteres eine volle Arbeitsunfähigkeit in der angestammten Tätigkeit (VB 129 S. 3 ff.).