5. 5.1. Die Beschwerdeführerin macht im Wesentlichen unter Hinweis auf das undatierte "Gegengutachten" ihres behandelnden Psychiaters Dr. med. C._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, geltend, die Verlässlichkeit des Gutachtens von Dr. med. B._____ sei anzuzweifeln, -5- da dieser sich nicht mit den anderslautenden medizinischen Diagnosen auseinandergesetzt habe (vgl. Beschwerde S. 3 f.).