2. Strittig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 27. April 2023 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 168) zu Recht abgewiesen hat. 3. Die Beschwerdegegnerin stützte sich in der angefochtenen Verfügung in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf das psychiatrische Gutachten von Dr. med. B._____ vom 6. Januar 2023 (VB 156 S. 4 ff.). Dieser stellte folgende Diagnose mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit (VB 156 S. 15): "• Rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig leichte bis mittelgradige Episode (ICD-10 F33.00/F33.10)".