1.2. Am 26. Mai 2021 meldete sich die Beschwerdeführerin erneut zum Leistungsbezug an. Auf Empfehlung des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) liess die Beschwerdegegnerin die Beschwerdeführerin psychiatrisch begutachten (Gutachten von Dr. med. B._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, vom 6. Januar 2023). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren sowie Rücksprache mit dem RAD wies die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 27. April 2023 ab. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 27. April 2023 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 31. Mai 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: