Nach entsprechenden Abklärungen, insbesondere dem Einholen des polydisziplinären PMEDA-Gutachtens vom 1. Oktober 2018, wies die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 15. Januar 2019 ab. Ihre dagegen erhobene Beschwerde zog die Beschwerdeführerin zurück, weshalb das Verfahren mit Beschluss des Versicherungsgerichts VBE.2019.134 vom 26. April 2019 als erledigt von der Kontrolle abgeschrieben wurde.