1. 1.1. Die 1961 geborene, zuletzt als Linienmitarbeiterin tätige Beschwerdeführerin meldete sich am 18. Oktober 2016 aufgrund einer mittelgradigen Depression sowie einer Anpassungsstörung bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Nach entsprechenden Abklärungen, insbesondere dem Einholen des polydisziplinären PMEDA-Gutachtens vom 1. Oktober 2018, wies die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 15. Januar 2019 ab.