3. Am 30. Mai 2023 teilte der Beschwerdeführer innerhalb der angesetzten Frist über das Kontaktformular des hiesigen Versicherungsgerichts mit, dass er an der eingereichten Beschwerde vom 13. Mai 2023 festhalte und die entsprechende Verfügung nachreichen werde. 4. Mit Schreiben vom 5. Juni 2023 forderte der Instruktionsrichter den Beschwerdeführer auf, innert 10 Tagen die angefochtene Verfügung einzureichen und stellte ihm im Unterlassungsfall das Nichteintreten auf die Beschwerde in Aussicht. 5. Der Beschwerdeführer reichte die angefochtene Verfügung in der Folge nicht ein. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: