1. Die Beschwerdegegnerin übermittelte dem hiesigen Versicherungsgericht mit Schreiben vom 17. Mai 2023 eine Eingabe des Beschwerdeführers vom 13. Mai 2023, worin dieser mitteilte, mit einem Entscheid der Beschwerdegegnerin nicht einverstanden zu sein. 2. Mit Schreiben vom 26. Mai 2023 wies der Instruktionsrichter den Beschwerdeführer darauf hin, dass aus seinem Schreiben nicht hervorgehe, gegen welche Verfügung er sich beschweren wolle. Der Beschwerdeführer wurde aufgefordert, innert 10 Tagen mitzuteilen, ob seine Eingabe vom 13. Mai 2023 als Beschwerde zu verstehen sei oder nicht. Zudem sei die angefochtene Verfügung einzureichen, sofern er Beschwerde erheben wolle.